Redaktion
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Rechtssicheres Arbeiten mit Kunden und Behörden
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| Zielgruppe | Schornsteinfegermeister & Schornsteinfegermeisterinnen |
| Inhalte | Dieser auf spezielle Fragestellungen zugeschnittene Kurs verfolgt das Ziel, rechtliche Lösungen und faktische Möglichkeiten im Umgang mit schwierigen Kunden und der Aufsichtsbehörde darzustellen. Neben der Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten des Bevollmächtigten gegenüber dem Eigentümer besteht ein weiterer Schwerpunkt in der Darstellung der Lösungsansätze, die sich für den Bevollmächtigten aus dem Schornsteinfegerrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde ergeben. - Wann gilt eine Feuerstättenschau als verweigert und wie ist mit festgesetzten Arbeiten umzugehen, die vor der eigentlichen Durchführungsfrist ausgeführt werden? - Darf der Geselle an einer Feuerstättenschau teilnehmen? - Ist eine festgesetzte Arbeit auch dann noch nachzuweisen, wenn die Frist durch ein vorhergehendes Zweitbescheidsverfahren „überholt“ wird? - Welche zeitlichen Möglichkeiten bestehen vom Grunde her im Rahmen der Festsetzung von Ausführungsfristen und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus nicht wahrheitsgemäßen oder unvollständigen Formblättern? - Darf ich gegen den Willen des Eigentümers ein Grundstück betreten und welche weiteren Voraussetzungen müssen z. B. vorliegen, damit eine anlassbezogene Überprüfung von Fasssaunen, Wohnwagen und Tiny-Häusern durchgeführt werden kann.
Diese und noch weitere spannende Fragen sollen in diesem Kurs besprochen werden. Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Gebühreneinzug, dem Mängelverfahren und dem Zweitbescheidsverfahren. Eine intensive Besprechung von aktuellen Urteilen zum Schornsteinfegerrecht runden dieses Themengebiet ab.
Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden können.
Referent: Dr. Karsten Felske |
| Dauer | 16 Unterrichtseinheiten |
| Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
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regulärer Preis 515 € | |
Mitgliederpreis 360 € |
Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung des Lehrgangs = 10 TN
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| DZ p. Person EZ-Zuschlag Vollpension |
Mitglieder | | Gäste |
25,00 7,50 25,00 | | 35,00 10,00 40,00 |
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