Redaktion
|
BImschV – Pflichten – feste Brennstoffe
|
|
|
| Zielgruppe | Schornsteinfegermeister/innen |
| Inhalte | Dieses Tagesseminar geht auf die Grundsätzlichkeit der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein. Die Praxis hat gezeigt, dass es immer wieder zu Auslegungsfragen bei den Ableitbedingungen, der Einstufung der Feuerstätten, der Beratungspflicht, und den Messpflichten kommt. Viele Betreiber einer Feuerstätte für feste Brennstoffe sind durch falsche oder fehlerhafte Meldungen in den Medien stark verunsichert. Rechtliche Sicherheiten bei Kundengesprächen und im Verwaltungsalltag werden in diesem Seminar effektiv vermittelt.
8.30 Uhr Einleitung BImschV Grundsätze 8.45 – 10.00 Uhr §§ 1-5 BImschV und Bedeutung für Betreiber einer Festbrennstofffeuerstätte 10.15 – 11.45 Uhr Beratung – Holzfeuchtemessung- Einstufung- Überprüfung der Feuerstätte Arbeiten nach BImschV bei der Feuerstättenschau 12.15 – 13.45 Uhr Messungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe gesetzliche Grundlagen 14.00 – 15.30 Uhr § 19 Ableitbedingungen – Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit
Dozent: U. Rieke |
| Dauer | 8 Unterrichtseinheiten |
| Abschluss | Teilnahmebescheinigung der Bildungsstätte |
|
| |
| DZ p. Person EZ-Zuschlag Vollpension |
Mitglieder | | Gäste |
25,00 7,50 25,00 | | 35,00 10,00 40,00 |
|
|
|