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Redaktion
alphabetische Lehrgangs-Auflistung (ALLE):
    Der Bezirksbevollmächtigte als Behörde

Der Bezirksbevollmächtigte als Behörde
ZielgruppeSchornsteinfegermeister/innen

InhalteDer Kurs verfolgt das Ziel, die für den Bevollmächtigten immer stärker zu beachtenden verwaltungsrechtlichen Elemente in der täglichen Arbeit für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden „Sollbruchstellen“ zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Verwaltungsvorgänge zu geben. Welche Rechte stehen dem Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren (Anlassbezogene Überprüfung, Feuerstättenschau) zu und wie kann er diese gegenüber dem Eigentümer durchsetzen? Wie werden unbestimmte Rechtsbegriffe („gelegentlich benutze Feuerstätte“, „erkennbar rückstandsarme Verbrennung“) konkretisiert und wer überprüft die Richtigkeit derartiger Auslegungen? Was versteht man unter dem Begriff der „Unverhältnismäßigkeit“ von Verwaltungshandeln und welche Fälle (Termin zur Feuerstättenschau, Corona-Pandemie) sind denkbar, in denen eine derartige Unverhältnismäßigkeit die Arbeit des Bevollmächtigten behindern kann?

Neben der weiteren Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, wie z. B. dem Erfordernis einer Anhörung und dem Akteneinsichtsrecht von Betroffenen, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet. Darf der Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren Lichtbilder anfertigen, können Dritte mit Rechtsbehelfen gegen eine hoheitliche Abnahmebescheinigung vorgehen und wie kann die Bekanntgabe oder die Zustellung eines Feuerstättenbescheides rechtssicher gestaltet werden, wenn der Pflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat? Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Widerspruchsverfahren, der Darstellung von Möglichkeiten zur Aufhebung eines Feuerstättenbescheides und der Haftung für erteilte Auskünfte. In diesem Zusammenhang werden auch Amtshaftungstatbestände dargestellt, die im Zuge des hoheitlichen Handelns (Abnahme, Feuerstättenschau) entstehen können. Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden sollen.

Referent: Dr. Karsten Felske

Dauer16 Unterrichtseinheiten

AbschlussTeilnahmebescheinigung

regulärer Preis
645 € inkl. Verpflegung
Mitgliederpreis
450 € inkl. Verpflegung
Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung des Lehrgangs = 12 TN
 
DZ p. Person
EZ-Zuschlag
Vollpension
MitgliederGäste