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Ausgabe: 112 , Kategorie: Mängel
( ARCHIV Ausgabe 112 - 02/2019 )
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Hier fiel der wandhängende Kaminofen beim Betrieb ab, so dass die Feuerwehr anrücken musste. Die Brandursachenermittlung ergab, dass Kunststoffdübel verwendet wurden, welche für diese Wandbefestigung unzulässig waren. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger konnte diesen versteckten Mangel bei der Bauabnahme nicht erkennen, es wurde Anzeige gegen die errichtende Fachfirma erstattet.
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