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Ausgabe: 104 , Kategorie: Mängel
( ARCHIV Ausgabe 104 - 02/2017 )
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Analoger Beruf versus Digitalisierung: Hier wurde eine Mobilfunkantenne installiert. Die geplante Schornsteinkehrung wurde vorsichtshalber ausgesetzt. Dem Eigentümer des Hauses wurde nahegelegt, auf dem Dachboden Reinigungsöffnungen einzubauen. Diese wollte er dem Mobilfunkbetreiber in Rechnung stellen, jener lehnte aber ab. Es gäbe eine Hotline, die man kontaktieren könne, um in einem Stundenfenster die Anlage abzuschalten.Wenn nun eine Schornsteinkehrung ansteht, muss der Eigentümer den Mobilfunkbetreiber anrufen, damit dieser in einem genauen Zeitfenster die Anlage abschaltet, in dem der Schornsteinfeger natürlich pünktlich sein muss. Das sieht er aber nicht ein und möchte den Schornsteinfeger beauftragen, ihm diesen logistischen Aufwand abzunehmen. Wenn man nun betrachtet, dass ein Einbau von Reinigungsverschlüssen unter Dach eine geringe Investition im Vergleich zur Mobilfunkanlage darstellt, geschweige denn den Mieteinnahmen des Eigentümers für die Betreibung selbiger, muss sich der gierige Eigentümer zukünftig auch nicht darüber wundern, warum der Schornsteinfeger für diesen organisatorischen Aufwand in den Folgejahren mehr in Rechnung stellen wird.
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