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Ausgabe: 102 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 102 - 04/2016 )

BD || Am 25. Oktober 2016 war es wieder so weit. Der LIV Sachsen hatte traditionsgemäß Vertreter der Landratsämter, der Landesdirektion, des Sächsischen Ministeriums des Innern und des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Erfahrungsaustausch nach Dresden, in die Räume der BG Bau eingeladen. 60 Vertreter von Behörden und der sächsischen Schornsteinfeger-Innungen waren der Einladung gefolgt.
Landesinnungsmeister, Kollege Gunar Thomas gab zunächst einen Überblick über die Situation des Schornsteinfegerhandwerks. Demnach gibt es bundesweit eine stabile Anzahl von Schornsteinfegerbetrieben und Mitarbeitern. Für Sachsen bedeutet das 256 Innungsbetriebe bei 325 gelisteten Schornsteinfegerbetrieben und 321 Kehrbezirken. Die Betriebe bilden zurzeit 35 Lehrlinge aus, während der Ausbau des Dienstleistungsangebots eher gering ausfällt.
Sächsische Schornsteinfeger haben offensichtlich mit dem Kerngeschäft genug zu tun. Trotzdem sind Einzelfälle von Wettbewerbsverzerrung vorgekommen. LIM Thomas betont deshalb die Hauptaufgaben des Schornsteinfegers, die im vorbeugenden Brandschutz und der Energieeinsparung bestehen. Die Einführung der Rauchmelder-Pflicht im Gebäudebestand wäre deshalb aus Sicht der Schornsteinfeger auch in Sachsen längst überfällig. Bei Installation und Überwachung der Geräte könne selbstverständlich auf das Schornsteinfegerhandwerk zurückgegriffen werden. Entsprechende Schulungen laufen bereits.
Auch im Bereich Brandschutztechniker und Brandschutzbeauftragter bilden sich die Kollegen weiter. Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes im Dezember 2015 wurde eine weitere Aufgabe vom Gesetzgeber auf die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übertragen. Ab dem 1. Januar 2017, so informiert LIM Thomas, haben die bBS die Pflicht, Raumheizgeräte für Zentralheizungen, Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher in Abhängigkeit vom Baujahr während der Feuerstättenschau zu kennzeichnen. Eine entsprechende Schulung der Kollegen ist in Vorbereitung.
Mit der Erneuerung des Internetportals des ZIV, der LIVs und der Innungen wird die Schornsteinfegersuche optimiert. Für jeden beteiligten Innungsbetrieb wird eine Art Visitenkarte erstellt. Eine Vermischung mit nicht hoheitlichen Tätigkeiten ist so nicht möglich.
Zur Tarifsituation betont LIM Thomas, dass das Schornsteinfegerhandwerk mit einem Mindestlohn von 12,95 Euro/Stunde weit über dem gesetzlich geforderten Mindestlohn liegt. Die Motivation der Mitarbeiter ist entsprechend hoch. Für die Behörden und Schornsteinfeger sei die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes von besonderer Bedeutung. Hier gibt der LIM einen Überblick über die von der Bundesregierung geplanten Veränderungen. Schwerpunkte sind dabei die Vertretungsregelung, die Unterstützung in der Brandbekämpfung, Gebühren für Ersatzvornahmen und Mahnungen, Regelungen zur Kehrbezirksvergabe, Ausstellung von Feuerstättenbescheiden auf Kehrbuchbasis, Kehrbuchführung, Datenübergabe und die Erhöhung von Bußgeldern.
Weiterhin informierte der LIM die Behördenvertreter über die geplante Fusion der fünf sächsischen Schornsteinfeger-Innungen zu einer sächsischen Landesinnung im Jahr 2017. Die Behörden werden nach der Fusionsveranstaltung über das Ergebnis informiert. Ebenso werden die Behörden dann erfahren, welche Ansprechpartner nach der Strukturanpassung für sie innerhalb der neuen Landesinnung zur Verfügung stehen. Grund für die Fusion sei neben der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Organisation der Innungsbetriebe, die Schaffung einer finanziellen Basis, um hauptamtliche Mitarbeiter einstellen zu können.
Im Anschluss an die Ausführungen des LIM ergriff der TLIW des Landes Sachsen, Kollege Uwe Berger das Wort. Hauptthema seines Referates waren Anforderungen an Messstellen nach 1. BImschV bzw. VDI Richtlinie 4207-2. Hier informierte er die Behördenvertreter über die notwendige Qualifikation zur Messung an Einzelraumfeuerungsanlagen. Bei der Auswertung der Mess­ergebnisse der Messung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe könne man anhand der Kehrbucheintragung auch feststellen, ob zu Gunsten des Betreibers der Feuerungsanlage gemessen wurde. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes. Von der zuständigen Behörde könne in einem solchen Fall eine weitere Messung veranlasst werden. Sollte bei der Nachweisführung der Einhaltung der Grenzwerte für Staub und CO bei Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe festgestellt werden, dass der CO-Gehalt den Grenzwert übersteigt, so ist laut Verordnung die Anlage außer Betrieb zu nehmen oder die Anlage mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nachzurüsten. Auch hier gäbe es Klärungsbedarf zur Auslegung der Verordnung. Die Feststellung, ob die Anlage außer Betrieb genommen wurde, soll zur nächsten Feuerstättenschau erfolgen. Ist die Feuerstätte nicht außer Betrieb genommen, wird die Anlage bemängelt und nach Ablauf der Frist die zuständige Behörde informiert. Hier muss dann die Behörde tätig werden. Im Zweifelsfall müsste dann die Auslegung der Verordnung behördlicherseits vorgenommen werden.
Im Anschluss an diese Ausführungen erfolgte eine gemeinsame Diskussion. Dabei wurden natürlich die Schnittpunkte zwischen unserem Handwerk und der Behörde in den Mittelpunkt gestellt. Hier wurden zum Beispiel Fragen zur Durchsetzung der Feuerstättenschau diskutiert. Ebenso waren Gegenstand der Diskussion das Fehlen von oder der Umgang mit mangelhaft ausgestellten Feuerstättenbescheiden. Dabei sind sich die Behördenvertreter einig, dass die Arbeiten in jedem Fall laut Feuerstättenbescheid ausführen zu lassen sind und der Feuerstättenbescheid zur nächsten Feuerstättenschau richtig auszustellen ist.
Bei der Anerkennung von Formblättern soll ebenfalls auf sachliche Richtigkeit in Bezug auf den entsprechenden Feuerstättenbescheid geachtet werden. Unbefriedigend sei auch, dass das SMI noch keine Antwort auf die Anfrage aus den Landkreisen gegeben hat, wie im Fall der Verweigerung von Feststoffmessungen zu verfahren ist. Hier regen die Behörden der Landkreise eine Handlungsanleitung durch das SMI an. Dieses wünscht sich im Gegenzug mehr Rückmeldungen aus den Landkreisen.
Zum Abschluss der Veranstaltung dankten die Behördenvertreter dem sächsischen Schornsteinfegerhandwerk für die Möglichkeit eines solchen Erfahrungsaustausches, für den sie sich auf alle Fälle eine Fortsetzung wünschen. Nach dem Ende der Veranstaltung konnte in Einzelgesprächen noch manche Sachlage geklärt werden.