Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 101 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 101 - 03/2016 )
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Jörg Kibellus || Vom 18. bis 21. Juli traten die 12 Auszubildenden des 3. Lehrjahres im Schornsteinfegerhandwerk aus Mecklenburg-Vorpommern zur praktischen und am 25. Juli zu ihrer mündlichen Gesellenprüfung an. Seit dem 20. Juni 2012 ist die neue Ausbildungsverordnung im Schornsteinfegerhandwerk gültig und wurde somit auch für diese Prüfung umgesetzt. Wie auch schon das Hauptaugenmerk in der Ausbildungszeit auf handlungsorientiertes Arbeiten liegen sollte, zog sich auch der Ablauf der Gesellprüfung an einem roten Faden entlang. Die Prüflinge mussten an der Aufgabenstellung erkennen, welche Arbeiten in dem Prüfungsobjekt durchzuführen sind und dementsprechend ihre Arbeitsgeräte und Werkzeuge, als auch Formulare und Unterlagen auswählen. In dem vorgegebenen Gebäude mussten Schornsteinreinigungen, Lüftungsprüfungen, Abgasmessungen, eine Kesselreinigung an einer Feststoffheizung, Erneuern eines Schornsteinkopfes, Datenaufnahme für einen Energieausweis sowie eine Beratung für den Umgang mit einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe durchgeführt werden. Die praktische Gesellenprüfung endete mit dem Kundengespräch (mündliche Prüfung) am Montag, den 25. Juli und der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Neun Auszubildende haben die Prüfung erfolgreich bestanden und bekommen bei der Freisprechungsfeier am 26. August ihren Gesellenbrief übergeben. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an die „frischen“ Gesellen und ein Dankeschön an die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter des Gesellenprüfungsausschusses um die Vorsitzende Frau Stefanie Lehmann.
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