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Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 101 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 101 - 03/2016 )

HK || Am 21. 06. 2016 fand in der Geschäftsstelle in Klein Schwaß das erste Schornsteinfeger-Frühstück statt. Geladen hatte unser Partner, die SIGNAL IDUNA, um über wichtige Dinge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu informieren.
Dem Vorstand und den Kreisobleuten wurden unter anderem Regelungen zur FZR – der freiwilligen Zusatzrente der DDR, die Rückkehrmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung zur Wiedererlangung von BU-Ansprüchen aus der Versorgungsanstalt, die Benachteiligung ostdeutscher Schornsteinfeger bei den bisherigen Rentenanpassungen aus der VA gegenüber ihren Westkollegen und die Mütter-Rente vorgestellt. Wolfgang Adam von der SIGNAL IDUNA, der auch als ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig ist, stellte diese interessanten Themen vor.
Die wichtigsten Inhalte
kurz zusammengefasst
FZR der DDR – alle Selbständigen der DDR, zu denen auch die Schornsteinfeger dazugehörten, können, wenn sie zu DDR Zeiten in die FZR – die Freiwillige Zusatzrente – eingezahlt haben, nachträglich ihre Ansprüche prüfen lassen. Selbständige wurden in der FZR schlechter gestellt als Arbeiter und Angestellte und können somit nachträglich auf Antrag eine höhere Altersrente erlangen. Dies betrifft größtenteils Schornsteinfeger, die bereits im Ruhestand sind. Es kann im günstigsten Fall zu einer zusätzlichen Monatsrente von ca. 130 € führen, ohne dass dafür Beiträge nachgezahlt werden müssen. Hier gilt es die betroffenen Kollegen zu informieren und den Kontakt zur SIGNAL IDUNA herzustellen, um die Ansprüche prüfen zu lassen.
Rückkehr in die gesetzliche
Rentenversicherung
Seit dem 01. 01. 2013 bestand für den Schornsteinfegermeister erstmalig die Möglichkeit sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Wer zu diesem Stichtag bereits das 40. Lebensjahr erreicht hatte, bekam aus der Versorgungsanstalt zusätzlich zu seiner Startgutschrift auch eine BU-Rente zugesichert. Bedingung war jedoch, dass man sich nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien durfte.
Einige Kollegen haben sich eventuell übereilt befreien lassen, ohne über diesen wichtigen Punkt nachzudenken. Hier gibt es jetzt die Möglichkeit die BU-Ansprüche durch die Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung wiederzuerlangen ohne Beiträge nachzuzahlen. Diese „Hintertür“ ist jedoch nur noch bis spätestens 31. 12. 2017 offen. Wir empfehlen jeden betroffenen Kollegen sich zu diesem Thema nochmal zu informieren.
Mütter-Rente
Dieses Thema betrifft so gut wie jede Schornsteinfeger-Familie, wo eigene Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind. Für jedes Kind, das nach dem 01. 01. 1992 geboren wurde, werden der Mutter 3 Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben (im Wert von 85,98 €). Zusätzlich kann auf Antrag auch eine „Erziehungsprämie“ für das 4.–10. Lebensjahr des Kindes bei der Rentenversicherung beantragt werden. Diese „Erziehungsprämie“ ist den meisten nicht bekannt und so gehen Rentenansprüche verloren. Die Erziehungsprämie ist auch anteilig für Kinder möglich, die nach dem 01. 01. 1982 geboren sind. Diese Zeiten müssen jedoch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. In ca. 70 % aller Fälle sind diese Zeiten nicht vollständig oder gar nicht erfasst. Es geht pro Kind um bis zu 153,04 € zusätzliche Altersrente.
Alle Anwesenden waren überrascht, welche Ansprüche es alles gibt, wenn sie denn bekannt sind. Die SIGNAL IDUNA hat uns zugesichert, uns hier bei der Überprüfung und Beantragung zu unterstützen.
Es wurde mit der SIGNAL IDUNA, dem Vorstand und den Kreisobleuten abgestimmt, dass diese Informationen für jeden Schornsteinfegermeister und seine Familie wichtig sind. Daher wird zeitnah abgestimmt, dass diese Themen auch in den regionalen Kreisgruppen vorgestellt werden.