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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 95 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 95 - 1/2015 ) ÜBA
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HK || Die Richtlinie über die Führung, Vorlage und Prüfung von Kehrbüchern sowie der Überprüfung des jeweiligen Bezirkes nach dem SchornsteinfegerHandwerksgesetz in Mecklenburg-Vorpommern wurde verabschiedet. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern tritt zum 1. Februar 2015 in Kraft. Grundlage für das Führen von Kehrbüchern ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008. Damit eine einheitliche Kehrbuchführung im Land Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden kann, finden auf die Führung, Vorlage und Prüfung des Kehrbuchs zusätzlich zu den Vorschriften SchfHwG die in dieser Richtlinie geregelten Bestimmungen Anwendung. In Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, den Ordnungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städten und dem Vorstand der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern wurde die Richtlinie erarbeitet. Die Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg wird für ihre Mitglieder Schulungen und Seminare anbieten und durchführen.
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