Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)
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Ausgabe: 40 , Kategorie:
( ARCHIV Ausgabe 40 - 2/2001 ) Durchgestöbert: Gartensparten
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Bisher wurden einfach belegte Luft-Abgas-Rohrsysteme für senkrechte Dachdurchführungen und Belegung mit nur einem Gasgerät in der Regel durch die Installationsart C3 abgedeckt. Bei dieser Installationsart werden Gasgeräte der Art C3 mit dem Luft-Abgas-Doppelrohr-system als eine Einheit systemzertifiziert. Dadurch kann bei der Installationsart C3 kein anderes als das jeweils mit dem Gasgerät systemzertifizierte Luft-Abgas-System verwendet werden. Der Anschluss anderer Luft-Abgas-Systeme an Gasgeräte der Art C3, auch wenn sie allgemein bauaufsichtlich zugelassen und dem systemzertifizierten System ähnlich sind, ist rechtlich nicht möglich. Zudem ist beim Austausch eines Gasgerätes der Art C3 gegen ein Gasgerät eines anderen Fabrikates in der Regel auch das gemeinsam mit dem alten Gasgerät systemzertifizierte Luft-Abgas-System zu wechseln, da dieses nicht mit dem neuen Gasgerätefabrikat oder -typ zusammen systemzertifiziert ist. Mit dem neuen Luft-Abgas-System UNIKON bietet die Firma Vogel & Noot nun die gleiche Möglichkeit für den Anschluss nur eines Gasgerätes. Das Luft-Abgas-Rohrsystem UNIKON gilt nach dem Einbau als Bestandteil des Gebäudes und ist ebenfalls allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Alle in der Zulassung aufgeführten Gasgerätefabrikate und -typen sowie alle Gasgerätefabrikate und -typen der Art C6 können an dieses System angeschlossen werden. Dies zum Vorteil des lagerführenden Großhändlers, des installierenden Handwerks, des Schornsteinfegerhandwerks und des Verbrauchers. Das Luft-Abgas-Rohrsystem UNIKON wurde zunächst allgemein bauaufsichtlich zugelassen (Bauart-Zulassung-Nr. Z-7.2-1418) und dann gemeinsam mit jedem Gasgerät, an das das UNIKON-System angeschlossen werden soll, nach der EN 483 geprüft, um die Sicherheit des Gesamtsystems, wie bei der Installationsart C3, zu gewährleisten. In einer weiteren Zulassung (Zulassung-Nr. Z-7.5-1676) – eine Art „Verwendungszulassung“ – sind alle mit dem System UNIKON nach EN 483 geprüften Gasgeräte der Art C4 in der Anlage 1 der Zulassung aufgeführt. In dieser Zulassung wird darauf verwiesen, dass für deren Anwendung davon ausgegangen wird, dass nur diese Gasgeräte mit dem Luft-Abgas-Doppelrohrsystem UNIKON verwendet werden dürfen. Zur Zeit sind 44 Gasgerätetypen der mit dem System UNIKON geprüft. Die mit den Gasgeräten geprüfte Gesamtlänge das Systems UNIKON beträgt 4 m mit max. 3 Umlenkungen. Bei größeren Baulängen oder mehr als 3 Umlenkungen ist eine Bemessung nach DIN 4705 vorzunehmen. Das System UNIKON kann durch seine besonderen Bauteile auf jedes dieser Gasgeräte direkt aufgesetzt werden. Zudem können selbstverständlich auch alle Gasgeräte der Art C6 an das Luft-Abgas-System UNIKON angeschlossen werden.
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