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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 94 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 94 - 4/2014 )
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BD || Unter dem Motto „Feuerstätten für feste Brennstoffe und praktische Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV“ hatte der Landesinnungsverband (LIV) des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen auch 2014 wieder Vertreter der Umwelt- und Ordnungsämter der 13 Landratsämter sowie der Landesdirektion Sachsen und dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zum Erfahrungsaustausch eingeladen. Am 29. Oktober trafen sich deshalb zirka 40 Vertreter der Behörden mit dem Vorstand des LIV Sachsen und den Obermeistern der 5 sächsischen Schornsteinfegerinnungen in Dresden. Bereits während der Begrüßung bedankte sich Landesinnungsmeister Gunar Thomas für den reibungslosen Ablauf der Ausschreibung von Kehrbezirken im Jahr 2014 in Sachsen. 256 Kehrbezirke wurden rechtzeitig neu vergeben, sodass für diese Betriebe und die zuständigen Behörden Planungssicherheit besteht. Des Weiteren verwies er auf die Ausbildungssituation im Schornsteinfegerhandwerk. Dabei hob er hervor, dass die Allgemeinverbindlichkeit eines Mindestlohns von 12,78 Euro erreicht wurde. Ebenso wurde die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für den Tarifvertrag zur Förderung der Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk beantragt. 21 neue Ausbildungsverträge im Jahr 2014 und 41 laufende Ausbildungen im sächsischen Schornsteinfegerhandwerk tragen dazu bei, dass auch künftig das Schornsteinfegerhandwerk seine Aufgaben zur Sicherheit der Bürger und zum Schutz der Umwelt ausführen kann. In der sachlichen Auseinandersetzung ging es zunächst um die Verbindlichkeit der VDI Richtlinie 4802 Blatt 1 und 2, die sich im Wesentlichen mit den Voraussetzungen beschäftigt, die eine Emmisionsprüfstelle (Messungen durchführender Schornsteinfeger) und eine Messgeräteprüfstelle (bekannt gegebener Prüfstand für Messgeräte nach 1. BImSchV und KÜO) zu erfüllen hat. Während Einigkeit darüber herrschte, dass die Teilnahme an einem Qualitätsmanagementsystem und das neutrale Auftreten beider Stellen, wie es die VDI Richtlinie fordert, sinnvoll sei, gab es unterschiedliche Auffassungen der Behördenvertreter zur rechtlichen Verbindlichkeit der Richtlinie. Ausführlich stellten die Behördenvertreter ihre Erfahrungen mit der Anerkennung von Nachweisen für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten dar. Dabei verwiesen sie auf die Pflicht zur Nachweisführung über die in der KÜO veröffentlichen Bescheinigungen. Ausführlich wurde darüber debattiert, welche Angaben in den Formblättern und Bescheinigungen dringend erforderlich seien, damit bei nicht Beachtung eine Amtshandlung erfolgen kann. Hierbei ergaben sich unterschiedliche Auffassungen der Landratsämter untereinander. Dem Vorschlag, Hinweise zur Verfahrensweise bei der Anerkennung der Nachweise bzw. Formblätter zu erarbeiten, stimmten alle Anwesenden zu. Der LIV wird eine erste Tischvorlage als Diskussionsgrundlage erstellen. Durch die abgestimmten Hinweise und Kriterien können sowohl die zuständigen Behörden als auch die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ihren Entscheidungsprozess wesentlich rechtssicherer und effektiver gestalten. Der technische Landesinnungswart (TLIW) des LIV Sachsen, Uwe Berger, gab im Anschluss an die Debatte eine Einführung zum Thema „Übergangsfristen bei Feuerstätten für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV“. Aus dem Vortrag wurde allerdings eine, von Uwe Berger moderierte, Diskussion um Fristen zu Außerbetriebnahmen von Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe und der Kontrolle der Außerbetriebnahme. Des Weiteren ging es um Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen zum Weiterbetrieb von Feuerstätten, die die Voraussetzungen nach der 1. BImSchV nicht erfüllen. In Härtefällen, so der Gedanke, sollte eine solche Genehmigung möglich sein. Ein entsprechender Entwurf eines Antrages auf Ausnahmegenehmigung wurde dem sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft durch den LIV Sachsen bereits vorgelegt. Ein weiteres Problem, so Uwe Berger, stellen Heizkessel für feste Brennstoffe dar, die nach Herstellerangaben lediglich eine Leistung von 3,9 kW erreichen und somit nicht messpflichtig wären. Es wird unterstellt, dass die Heizleistung der Feuerstätten aufgrund der Feuerraumgröße beträchtlich über den Angaben des jeweiligen Herstellers liegt. Diese Problematik war den Behördenvertretern offensichtlich neu. Handlungsempfehlungen konnten deshalb ihrerseits nicht gegeben werden. Ebenso wurden durch die Behördenvertreter die Durchsetzbarkeit von Ersatzvornahmen bei Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe besprochen. Dabei wurde einstimmig festgestellt, dass es hier noch Klärungsbedarf seitens der übergeordneten Behörden gibt. Zusammenfassend wurde der Erfahrungsaustausch von allen Beteiligten als sehr gewinnbringend eingeschätzt. Von Seiten der zuständigen Behörden wurde bestätigt, dass sich die Kommunikation zwischen Behörden und Schornsteinfegern verbessert hat. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach einer Fortsetzung der Veranstaltung geäußert. Der LIV Sachsen wird diesem Wunsch entsprechen und die Behörden auch im nächsten Jahr wieder zu einem Erfahrungsaustausch einladen.
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