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Ausgabe: 91 , Kategorie: Mängel
( ARCHIV Ausgabe 91 - 1/2014 )
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Ein vierzügiger Schornstein, der hinter einer Fachwerkwand steht, sollte nach mehrjähriger Stilllegungsphase wieder in Betrieb genommen werden. Bei der zu diesem Zweck durchgeführten Überprüfung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wurde nach Entfernen des Putzes deutlich, dass die ehemaligen Nutzer sehr sorglos beim Erstellen von Schornsteinanschlussöffnungen vorgegangen waren. Nicht nur, dass zwei Anschlüsse zu dicht an brennbaren Bauteilen erstellt worden sind, ist ein Anschluss direkt durch das Fachwerk geführt worden. Dass es hier nicht gebrannt hat, grenzt an ein Wunder.
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