Redaktion
|
FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)
|
|
|
Ausgabe: 86 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 86 - 4/2012 ) Schwarz beginnt?
|
Im Land Mecklenburg-Vorpommern wird die Landesverordnung zur Betriebs-und Brandsicherheit von Lüftungsanlagen einschließlich Dunstabzugsanlagen unverändert weitergeführt. Die Reinigungs-, Überprüfungs-, und Gebührenerhebungsverordnung (RÜGVO), welche ausgearbeitet wurde, sichert im Land Mecklenburg-Vorpommern die Betriebs- und Brandsicherheit dieser Anlagen. Die Überprüfung und Reinigung der Lüftungsanlagen in Gebäuden ist gerade im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern unerlässlich. Des Weiteren sichert die Arbeit weiterhin den Bestand der Schornsteinfegerbetriebe im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet für Mecklenburg-Vorpommern den Erhalt von Arbeitsplätzen.
|
|
|
|
|