AKTUELL LEHRGÄNGE TERMINE KOSTEN HOME AZUBIS WIR ÜBER UNS MEDIEN KONTAKT

 

AKTUELL

SCHULUNGS- ANGEBOTE

TERMINE+ BUCHUNG

LEHRGANGS- KOSTEN

HOME

AZUBIS

ÜBER UNS

MEDIEN

KONTAKT




     

Wir über uns
Vorstand
Mitglieder
Medien
Bildergalerie
Kontakt
Impressum
Datenschutz
AGB


Fachzeitung
DER SCHORNSTEIN


alle Ausgaben

Mängelfotos

Impressum
der Fachzeitung

DATENSCHUTZ


SITEMAP

home
Aktuelles
Jahresschulungen
Schulungsangebote
Termine + Buchung
Termine - Kalenderansicht
Lehrgangskosten
Azubis
Wir über uns
Stellenangebote
Bildergalerie
Vorstand
Mitglieder
Medien
Kontakt
Impressum
DATENSCHUTZ
AGB


Qualitäts-management


Internatsordnung






Redaktion

    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 86 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 86 - 4/2012 )

Schwarz beginnt?

BD || Für den 17., den 20. und den 21. September 2012 hatte der LIV Sachsen in Zusammenarbeit mit den 5 sächsischen Schornsteinfegerinnungen Großvermieter der Wohnungswirtschaft in Sachsen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dabei hatte man sich räumlich aufgeteilt und die drei Veranstaltungen im Bereich der jeweiligen Außenstellen der Landesdirektion Sachsen durchgeführt. So hatte man die Gäste am 17. 09. 2012 in die Räume der BauBG Bayern und Sachsen nach Dresden (Innungen Bautzen und Dresden), am 20. 09. 2012 in die Räume der HWK Chemnitz (Innungen Chemnitz und Zwickau) und am 21. 09. 2012 in die Räume der Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks nach Mörtitz (Innung Leipzig) eingeladen. Im Vordergrund stand die Umsetzung des neuen Schornsteinfegerrechts ab 2013. Landesinnungsmeister Gunar Thomas informierte zunächst über die Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter nach dem neuen Recht. Dabei sprach er über die Frage „Wer darf Schornsteinfegerarbeiten ausführen“ und die Pflichten der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Es stellte sich heraus, dass vielen Vertretern von Wohnungsverwaltungen nicht bewusst war, welchen enormen Verwaltungsaufwand sie nach der neuen Rechtslage haben. Das trifft vor allem auf Großvermieter zu, die mehrere tausend Wohnungen zu verwalten haben und dort auf die Einhaltung von Terminen achten müssen. Dabei sind den Vermietern die rechtlichen Konsequenzen durch die Nichteinhaltung von Terminen durchaus bewusst. Das Hauptanliegen der Verwaltungen bestand allerdings darin, nur noch einen Schornsteinfegerbetrieb als Ansprechpartner zu haben. Angesichts der durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zwei Mal in sieben Jahren durchzuführenden Feuerstättenschau und der Verwaltung der Formblätter als Nachweis für die durchgeführten Arbeiten hatten doch mehrere Wohnungsverwaltungen Bedenken, ob es überhaupt wirtschaftlich ist, alle Arbeiten an einen Betrieb übertragen zu wollen. Die hierzu gegebenen Informationen der Schornsteinfeger wurden dankbar angenommen.