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Ausgabe: 84 , Kategorie: Mängel
( ARCHIV Ausgabe 84 - 2/2012 ) Saubere Luft - mit und ganz sicher
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Schornsteine müssen gegen Rußbrände beständig sein und in Gebäuden, in denen sie Geschosse überbrücken, eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben oder in durchgehenden Schächten mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten angeordnet sein. So lautet die Forderung in der Feuerungsverordnung. Hier wurde ein gemauerter Schornstein, der bis unter Dach abgetragen war, einfach mit einem doppelwandigen Schornsteinelement wieder über Dach geführt. Der Feuerwiderstand ist dadurch nicht gewährleistet, die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit wurde nicht erteilt. Foto: Torsten Kiel ||
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