Fotos: Uwe Kischke || Bei der Feuerstättenschau werden durch die Schornsteinfeger immer wieder zu geringe Abstände zwischen Ofenrohr und brennbaren Bauteilen vorgefunden. Dass diese Abstandsforderungen aus der Feuerungsverordnung durchaus berechtigt sind, zeigen die Fotos eindrucksvoll. Hier wurde der Mindestabstand von 40 cm nicht eingehalten. In der Folge kam es zur Entzündung der Holzverkleidung und damit zu diesem Wohnungsbrand.