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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 83 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 83 - 1/2012 ) Eine Schornsteinfegerlehre ist clver
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Überprüfungspflicht von Lüftungsanlagen war Hauptthema der Beratung zwischen Kreismeistern und LIV Sachsen-Anhalts
DB || In den Geschäftsräumen des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen-Anhalt fand am 22. März 2012 die jährliche Beratung der Kreismeister Sachsen-Anhalts mit dem LIV statt. Beherrschendes Thema war die Durchführung der Überprüfung von Lüftungsanlagen ab 2013. Bei einem Wegfall der Überprüfungspflicht würde das Brandrisiko in den Wohnblöcken mit Lüftungsanlagen nach „DDR-Standard“ deutlich steigen. Die dort verbauten Schächte bestehen aus dünnwandigem Material ohne Feuerwiderstandsklasse. Der hohe Anteil von brennbaren, fetthaltigen Stäuben und die Tatsache, dass diese Schächte Geschosse überbrücken, waren der Grund, dass zu DDR-Zeiten eine zweimalige Überprüfung pro Jahr festgelegt wurde. Diese wurde mittlerweile auf einmal jährlich reduziert und es besteht die Gefahr, dass diese Überprüfungen ab 2013 nicht mehr in der Kehrordnung geregelt werden. Das Gleiche betrifft die gewerblichen Dunstabzugsanlagen. Auch hier besteht die Gefahr von Fettbränden, welche durch eine jährliche Überprüfung und Reinigung deutlich minimiert werden kann. Hier erfolgte der Aufruf an die Politik, die staatliche Fürsorgepflicht warzunehmen und die Verpflichtung zur Überprüfung beizubehalten. Weitere Themen waren die Ausschreibung der Kehrbezirke und die Altersversorgung im Schornsteinfegerhandwerk. Am Nachmittag stellte der Geschäftsführer der SchornGES GmbH, Theo Gaux, ein Konzept vor, wie Schornsteinfegerbetriebe bei der Beteiligung an Ausschreibungen das Know-how der SchornGES nutzen können. Bei Wohnungsverwaltungen ist ab einer bestimmten Größe damit zu rechnen, dass die wiederkehrenden Kehr- und Messtätigkeiten ausgeschrieben werden. Nur mit einem schlüssigen Konzept, einer professionellen Vorbereitung und einigen Alleinstellungsmerkmalen wird die erfolgreiche Beteiligung an Ausschreibungen möglich sein. e
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