Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 82 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 82 - 4/2011 ) KAm den brennbaren Baustoffen
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DB || Seit vielen Jahren machen die Schornsteinfeger nun schon die Emmissionsmessung an den Heizungsanlagen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Eine wesentliche Forderung dieser Verordnung betrifft die Qualität der Messgeräte. So dürfen nur Messgeräte zum Einsatz kommen, deren Messgenauigkeit mindestens zweimal jährlich von einem zugelassenen Prüfstand bescheinigt wurde. Mit Inkrafttreten der Novelle der 1. BImSchV im März 2010 sind auch die Anforderungen an die Prüfstände verändert worden. So schreibt der Verordnungsgeber vor, dass Prüfstände unabhängig sein müssen, also weder mit dem Verkauf noch mit der Reparatur von Messtechnik in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Diese Vorgabe bedeutete auch für die beiden in Sachsen-Anhalt von den Schornsteinfegerinnungen betriebenen Prüfstände grundsätzliche Veränderungen. So sind für die Prüfstände der Innung Magdeburg in Egeln und der Innung im Kammerbezirk Halle in Halle neue Gesellschaften gegründet worden, welche räumlich und wirtschaftlich von den Gesellschaften für Immissionsschutz getrennt sind. Die Prüfstände haben sich dem Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2008 und Umweltmanagement nach ISO 14001:2009 unterzogen. Die Umsetzung ist durch die kürzlich durchgeführten Audits der LGA Intercert bestätigt worden. Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hat die beiden Prüfstände in Sachsen-Anhalt entsprechend § 13 Abs. 3 der 1. BImSchV bekanntgegeben. Somit ist sichergestellt, dass die vorgeschriebene Prüfung der Messgeräte im Schornsteinfegerhandwerk in unserem Bundesland den Anforderungen der BImSchV entspricht.
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