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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 79 , Kategorie: Schornsteinfeger
( ARCHIV Ausgabe 79 - 1/2011 ) Handwerk braucht Nachwuchs
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Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04. 02. 2011, 8 ME 239/10 Sachverhalt Die Antragsteller, die Eigentümer eines Wohngebäudes mit einem Kaminofen und einem Gas-Umlaufwasserheizer sind, haben einen Feuerstättenbescheid vom Antragsgegner, dem Bezirksschornsteinfegermeister, am 21. 06. 2010 erhalten. Gegen den Feuerstättenbescheid haben die Antragsteller beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ersucht. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Lüneburg stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Feuerstättenbescheid festgestellt. Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass ein Feuerstättenbescheid zwar derzeit erlassen werden kann, aber rechtliche Wirkungen sich hieraus erst ab dem 01. 01. 2013 ergeben. Entscheidung Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg geändert und den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die Eigentümer müssen die Anordnungen im Feuerstättenbescheid befolgen.
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