Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 47 , Kategorie: Schornsteine
( ARCHIV Ausgabe 47 - 1/2003 ) Kollision neuer Heizgenerationen
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Gasfeuerstätte und Festbrennstoff-Feuerstätte an nebeneinanderliegenden Schornsteinzügen – was ist zu beachten? Der Trend zur Zusatzfeuerstätte, welche oft mit Holz betrieben werden, ist im häuslichen Wohnbereich in letzter Zeit deutlich zu erkennen. Dies ist hinsichtlich der Verwendung von natürlich nachwachsenden Rohstoffen und der daraus resultierenden niedrigen Umweltbelastung eine erfreuliche Entwicklung. Bei der Planung und Errichtung solcher Feuerstätten gibt es einiges zu beachten. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick und eine Planungshilfe geben für den Fall, dass die Abgasabführung einer Gasheizung und der Festbrennstofffeuerstätte über benachbarte Schornsteinzüge erfolgt (Bild 1). Bild 1: Abgasleitung neben Rauchschornstein Bei der Betrachtung von Bild 1 stellt sich die Frage was ist, wenn neben einem Schornstein, an dem Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind, eine Abgasleitung eingebaut ist? Die Gasfeuerstätte darf auch bei raumluftunabhängiger Betriebsweise keine Abgase von anderen Feuerstätten ansaugen.
Um dies zu vermeiden, ist die raumluftabhängige Betriebsweise, d. h. die Feuerstätte entnimmt die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, die einfachste Lösung. Meistens wird die Feuerstätte im Keller aufgestellt und hier kann die Feuerstätte ganz einfach über definierte Öffnungen oder Undichtigkeiten mit Verbrennungsluft von außen versorgt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, der Feuerstätte Verbrennungsluft von außen her, über dichte Leitungen zuzuführen (z. B. Ausführungen nach den TRGI: C52, C53, C62, C62x, C63, C63x, C82, C82x, C83, C83x). Hierbei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Besteht für den nebenliegenden Schornstein auch Rußbrandgefahr, z. B. wenn ein mit Holz beheizter Kamin- oder Kachelofen angeschlossen ist, so muss die Mündung der Abgasleitung zusätzlich auch brandsicher ausgebildet sein. Dies ist so auszuführen, dass bei raumluftunabhängiger Betriebsweise und Verbrennungsluftversorgung über den Ringspalt eine Ansaugung von Abgasen zur Verbrennungsluftversorgung vermieden wird. Beide Bedingungen sind erfüllt, wenn die Mündung des Schornsteins und der Abgasleitung durch eine mindestens 2 cm dicke und mindestens 40 cm hohe, senkrecht angeordnete Platte aus mineralischem Baustoff getrennt wird (Bild 2), oder die Mündung des Schornsteins um mindestens den 2-fachen Innendurchmesser verlängert wird, z. B. durch ein Abströmrohr aus Edelstahl (Bild 3), oder die Mündung nach Bild 4 ausgebildet ist. Die Mündung der Abgasleitung gilt als brandsicher, wenn die Abgasleitung und deren Formteile bis ca. 30 cm unterhalb der Mündung aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Edelstahl) hergestellt werden (siehe Bild 5). Das letzte Rohrstück der Abgasleitung darf nicht zu lang über den Schachtaufsatz bzw. die Ringspaltabdeckung hinausragen. Herstellerhinweise, Einbauanleitungen oder Angaben in den Zulassungen müssen beachtet werden. Sind keine Angaben vorhanden, ist das letzte Rohrstück bis auf 3–5 cm oberhalb des Schachtaufsatzes bzw. der Ringspaltabdeckung zu kürzen. Dies beugt im Winter einer Vereisung vor und bietet, insbesondere für Abgasleitungen aus Kunststoff, weniger Angriffsfläche für UV-Einwirkungen. Lässt der BSM all diese Betrachtungen mit in seine Beurteilung zum Anschluss der o. g. Feuerstätten an Schornsteine einfließen, steht einer langen ungestörten Betriebsweise der angeschlossenen Feuerstätten hinsichtlich der im Beitrag behandelten Thematik nichts mehr im Wege. Frank Hampe Technischer Innungswart Schornsteinfegerinnung im KB Halle/Saale
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