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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 46 , Kategorie: Heiztechnik
( ARCHIV Ausgabe 46 - 4/2002 ) Umweltfreundliches Heizen mit Holz
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"Bei Hellstrahlern handelt es sich um eine spezielle Form von Feuerstätten, bei denen die Wärmeabgabe hauptsächlich durch Wärmestrahlung erfolgt. Anders als bei Dunkelstrahlern werden die Abgase in der Regel ohne Abgasanlage über eine mechanische Raumentlüftung abgeführt. Die Abgase können jedoch auch über eine Abgasanlage abgeführt werden. Die wesentlichen Punkte zur Verwendung sind in der jeweiligen Installationsanleitung und im DVGW Arbeitsblatt G 638/I, Ausgabe März 1991 geregelt. Dieses Arbeitsblatt wird momentan überarbeitet. Hellstrahler stellen eine sehr effektive Möglichkeit dar, auch in großen und hohen Hallen erträgliche raumklimatische Bedingungen zu schaffen. Dabei wird der Umstand ausgenutzt, dass die empfundene Raumtemperatur von verschiedenen Faktoren abhängig ist: -Temperatur der Luft im Raum (°C) -mittlere Strahlungstemperatur (°C) der umgebenden Flächen, (Wände, Feuerstätten, Gegenstände, Fenster) -Luftgeschwindigkeit im Raum (m/s) -Relative Luftfeuchte im Raum (%) Die Mindestanforderung an die Erträglichkeit wird durch die örtlich empfundene Raumtemperatur (physiologische Temperatur) beschrieben, die sich als arithmetisches Mittel aus der Lufttemperatur und der Strahlungstemperatur ergibt. Hieraus folgt als physiologische Besonderheit der Heizung mit Strahlern, dass zur Erzielung gleicher Erträglichkeit die Lufttemperatur in einem mit Strahlern beheizten Raum um so niedriger gehalten werden muss, je höher die Temperatur der abstrahlenden Flächen ist. Bei der Planung einer Heizungsanlage mit Strahlern sind die baulichen Merkmale und die Benutzungscharakteristik des betreffenden Gebäudes zu berücksichtigen. Die Problemlösung wird erleichtert durch zahlreiche Einbaumöglichkeiten, wobei man variieren kann mit 1. der Anzahl 2. der Wärmeleistung 3. dem Einstellwinkel 4. der Wahl der Reflektoren 5. den verschiedenen Anordnungen der Strahler in Höhe und Abstand Hierbei sind insbesondere zu beachten: – Abstände zu brennbaren Stoffen im Strahlungsbereich – Abstände zu brennbaren Stoffen außerhalb des Strahlungsbereiches – Mindestabstände zu Personen – Die Anforderungen an den Aufstellraum Entsprechend § 38 Abs. 4 Musterbauordnung sind Gasfeuerstätten ohne Abgasanlage zulässig, wenn durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum gewährleistet ist, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Diese Formulierung findet man sinngemäß auch in den Landesbauordnungen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nach der Arbeitsstättenverordnung ist eine Abgasabführung durch thermische Raumentlüftung (freie Konvektion) grundsätzlich unzulässig. Entsprechend der zum Einsatz kommenden Geräteart werden die Abgase entweder über eine Abgasanlage (Geräteart B) oder ohne Abgasanlage (Geräteart A) über eine mechanische Raumentlüftung ins Freie abgeführt. Die Bilder 1 bis 4 aus dem Anhang 5 zum Arbeitsblatt G638/I zeigen Möglichkeiten zur Abführung der Abgase mittels Abgasanlage. Die Bemessung erfolgt entsprechend den Angaben des Herstellers und/oder nach DIN 4705 Teil 1. Bei der Abführung der Abgase über eine mechanische Raumentlüftung sind nach G 638/I die folgenden drei Punkte einzuhalten: -Die mit der Raumluft vermischten Abgase müssen oberhalb der Strahler mit Ventilatoren abgeführt werden. Es dürfen nur Ventilatoren mit steiler Kennlinie verwendet werden. -Die Gaszufuhr zu den Strahlern darf nur dann freigegeben werden, wenn die Abluftabführung sichergestellt ist. -Die Anzahl und die Anordnung der Ventilatoren richtet sich nach der Anordnung der Strahler und nach der Geometrie des Raumes. Der Abstand eines Strahlers von einem Ventilator, horizontal gemessen, darf nicht größer sein als 2 x die Anbringungshöhe des Ventilators. Die Ventilatoren sollen an der höchsten Stelle des Raumes, d. h. in unmittelbarer Firstnähe, angeordnet werden. Wenn die Ausdehnung der Dachfläche vom First zur Traufe größer ist als das Abstandsmaß (2 x die Anbringungshöhe des Ventilators), dann sind zusätzlich zu den in unmittelbarer Firstnähe angeordneten Ventilatoren weitere Ventilatoren in der geneigten Dachfläche einzubauen. Das für die Abführung der Abgase den Aufstellraum durchströmende Luftvolumen muss je 1 kW installierter Nennwärmebelastung der Strahler mindestens 30 m3/h betragen. Bei der Auslegung der Ventilatoren ist zusätzlich zu diesem Luftvolumenstrom auch der nach Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 5 erforderliche Luftvolumenstrom zu berücksichtigen, der beim Betreiber der Hallenheizungsanlage zu erfragen ist. Bezüglich der Zuluft macht das Arbeitblatt folgende Angaben: Für die Heranführung des Luftvolumens sind Belüftungsöffnungen erforderlich. Diese Belüftungsöffnungen müssen zur Vermeidung von Zugerscheinungen mindestens 2 m über dem Boden, jedoch unterhalb der Aufhängehöhe der Strahler, angeordnet sein. Die Summe der freien Querschnitte aller Belüftungsöffnungen darf nicht kleiner sein als die Summe der freien Querschnitte aller Ventilatorstutzen. In ihrem Querschnitt nicht veränderliche Spalten und Fugen können auch als Belüftungsöffnungen verwendet werden. Sind die Belüftungsöffnungen verschließbar, darf die Gaszufuhr zu den Strahlern nur freigegeben werden, wenn die Belüftung sichergestellt ist. Ingo Wilsdorf TLIW LIV Sachsen-Anhalt "
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