Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Ausgabe: 42 , Kategorie:
( ARCHIV Ausgabe 42 - 4/2001 ) Internationales Treffen in St. Maria Maggiore
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Am 19. 09. 2001 war es wieder einmal so weit. Auf dem Gelände der Schornsteinfegerinnung im Kammerbezirk Halle wurde der Tag der offenen Tür 2001 durchgeführt. Dieser Tag der öffentlichen Präsentation des Schornsteinfegerhandwerks findet alle zwei Jahre statt. Seit der Gründung der Innung 1995 ist dies der dritte Tag an dem die Arbeiten, die das Handwerk für den Bereich der sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen durchführt, einer wichtigen Schicht des öffentlichen Lebens vermittelt werden. Eine Veranstaltung für die Öffentlichkeit macht auch für uns als Schornsteinfeger Sinn. Und der liegt darin begründet, dass in der heutigen sich stetig wandelnden Zeit, Tätigkeiten, wie wir sie durchführen, einer kontinuierlichen Bewertung unterliegen. Arbeiten im Bereich der vorbeugenden Sicherheit werden, da diese keinen sofort sichtbaren Erfolg haben, immer auf dem „Prüfstand“ stehen. Um in dieser Bewertung der Aufgaben durch Institutionen, Marktpartnern und öffentlichen Stellen eine umfassende Sichtweise zu vermitteln, muss auch das Schornsteinfegerhandwerk sich den Fragen der Öffentlichkeit stellen. Dies kann und muss auch in Form eines Tages der offenen Tür erfolgen, da sich Fragen bezüglich der durchzuführenden Arbeiten nicht nur auf einen Bezirksschornsteinfegermeister beziehen, sondern auch das System Schornsteinfeger beleuchten. In diesem Jahr wurden Einladungen für diese Veranstaltung unter anderen an Vertreter unserer Aufsichtbehörden verschickt, hier im Einzelnen an die Regierungspräsidien, die Ordnungsämter der einzelnen Kreise und dem Umweltamt. Weitere Gäste waren die Herren und Damen der Wohnungsunternehmen, der Heizungs- und Sanitär- Innungen, der Ofenbauer, des Verbandes Haus und Grund, der Gasgemeinschaft Halle und Kesselhersteller. Als Vertreter das Handwerks konnten die Obermeister des Landesverbandes Sachsen-Anhalt, der Innung Altmark und die Vertreter der Innung Magdeburg begrüßt werden. Auch unsere Kollegen, die nicht mehr aktiv im Beruf tätig sind, waren anwesend. Um interessante Diskussionen im Anschluss anzuregen, wurden, wie zu jedem Tag der offenen Tür, mehrere Vorträge an den Anfang der Veranstaltung gestellt. In diesem Jahr wurden die Themen durch Herrn Schimpf, Mitarbeiter im Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Herrn Janovecz, Mitglied der Schornsteinfegerinnung im Kammerbezirk Halle und Herrn Mönnich, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Braunschweig, für die Anwesenden vorgetragen. Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, den auch das Schornsteinfegerhandwerk praktiziert, ist immer wieder eine interessante Sache. Herr Schimpf gab den Anwesenden einen Überblick über technische Möglichkeiten der Vorbeugung eines Brandfalles. Weiterhin beleuchtete er die Gedanken von Bürgern, die mit der Frage konfrontiert wurden, wie sie sich im Falle eines Brandes verhalten. Hier gibt es verblüffende Meinungen zu hören. Von „das kann mir nicht passieren“ bis hin zu „ich weiß nicht wie“ sind viele Meinungen in der Bevölkerung vertreten. Das kann wahrscheinlich nur auf den Fakt zurückzuführen sein, dass der Staat und die durchführenden Institutionen ein hohes Maß an Standards geschaffen haben, die diese Sicherheit gewährleisten. Diese „relative“ Sicherheit wurde in einem gewissen Rahmen auch durch das Schornsteinfegerhandwerk mitgeprägt. Denn zum Beispiel durch die kontinuierliche Reinigung von Festbrennstoffschornsteinen wurde die Brandgefahr in diesem Bereich auf ein Minimum reduziert. Dieser Umstand wird von den Bürgern seit geraumer Zeit schon als „selbstverständlich“ angesehen und vielleicht gerade dadurch „als nicht mehr zeitgemäß“ bewertet. Die Tätigkeiten des Handwerks werden sehr wohl als zeitgemäß betrachtet, wie zum Beispiel auf dem Gebiet der Versicherungen. Dies lässt sich an dem Punkt der Beitragskosten ablesen. In keinem anderen Land Europas gibt es so geringe Beiträge für die Brandversicherung von Gebäuden, wie in Deutschland. Schon dieser Punkt allein, sollte uns weiterhin den vorbeugenden Brandschutz auf diesem hohen Niveau betreiben lassen. Als zweites Thema der Veranstaltung wurde das „Phänomen der schwarzen Wohnungen“ beleuchtet. Unser Kollege Janovecz erläuterte die Ursachen und das Erscheinungsbild dieses Phänomens. Die Ursachenermittlung erbrachte die Erkenntnis, dass es sich nur zu einem geringen Anteil, um Einträge aus Feuerungsanlagen handelt. Dieser Bereich war besonders für die Vertreter der Wohnungsunternehmen interessant. Da sich diese mit dieser Problematik am häufigsten beschäftigen müssen. Das Fazit des Vortrages ist, dass im Vorfeld einer jeden Maßnahme zur Beseitigung der Erscheinungen genauestens zu klären ist, welche Gründe die Schwarzfärbung der Wände und Flächen hat. Das dritte Thema beschäftigte sich einerseits mit den Pflichten, als auch andererseits mit den Rechten von Bezirksschornsteinfegermeistern sowie den zuständigen Behörden. Dieses Thema war mit Sicherheit ein sehr interessantes Gebiet für alle anwesenden Gäste. Denn auch das Schornsteinfegerhandwerk hat keinen „Freibrief“ in seinem Wirkungskreis. Der Kollege Mönnich ging darauf ein, dass auch die Bezirksschornsteinfegermeister unter anderem ein termintreues, freundliches und zuvorkommendes Verhalten gegenüber der Kundschaft an den Tag legen müssen. Dies belegte er durch Fakten, wie zum Beispiel Gerichtsurteile und Verfahrensanweisungen. Damit wurde deutlich ausgeführt, dass auch Schornsteinfeger in ihrer ganz besonderen Stellung gefordert sind, eine Kundenzufriedenheit und eine Akzeptanz zu erzeugen, mit der sich der Endverbraucher identifizieren kann. Mit diesen Voraussetzungen sind dann Fragen zur Gebührenzusammensetzung bzw. -erhebung viel leichter für unseren Kunden zu erläutern und sinnvoll darzustellen, demzufolge dann auch zu verstehen. Im weiteren Verlauf des Vortrages wurde durch den Kollegen Mönnich die in den letzten Jahren immer schlechter werdende Zahlungsmoral der Bevölkerung beleuchtet. Hier ging es vor allem darum, dass das Schornsteinfegerhandwerk die jährlich anfallenden und ansteigenden Außenstände nicht ohne weiteres abfedern kann. Dazu ist insbesondere anzumerken, dass das Handwerk nicht in der Lage ist, die vorgegebenen Gebühren nach oben zu verändern und somit einen Ausgleich zum Verlust zu erzeugen. Diese Möglichkeit wird durch das Schornsteinfegergesetz eindeutig ausgeschlossen. Somit bleib nur der Weg über die uns vorgesetzten Behörden. In diesem Zusammenhang sind die Ordnungsämter als wichtige Partner zu nennen. Nur über diesen Weg kann die Beitreibung ausstehender Gebühren erfolgen. Wenn dann aber noch hinzu kommt, dass durch einige Ämter Gebühren für die Eröffnung des Einzugsverfahrens erhoben werden, muss sich die Innungsleitung auf den Weg machen, mit den entsprechenden Stellen eine Lösung dieser Problematik herbeizuführen. Alle diese Umstände werden durch das Schornsteinfegergesetz und weitere gesetzliche Vorgaben abschließend geregelt. Im Anschluss der Vorträge wurden die anwesenden Gäste zu einem Erfahrungsaustausch bei einem Imbiss eingeladen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt. Abschließend kann gesagt werden, dass diese Veranstaltung einen guten Anklang bei allen anwesenden Gästen und Kollegen gefunden hat. Christian Plettner PW Schornsteinfegerinnung im KB Halle/S.
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