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Ausgabe: 124 , Kategorie: Mängel
( ARCHIV Ausgabe 124 - 2/2022 ) Ausgabe 124 - 2/2022
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So ganz hat der Betreiber das mit dem Strahlungsschutz nicht verstanden. 40 cm Brandschutzabstand wären gefordert. Mit Strahlungsschutz können die um die Hälfte reduziert werden, also 20 cm, jedoch nicht auf 5 cm.
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