Redaktion
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FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN
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Brandschutz missachtet
Hier die haarsträubende, allen Brandschutz-Anforderungen widersprechende Realisierung einer Beheizung der Hobby-Werkstatt. Unabhängig davon, dass Feuerstätten für feste Brennstoffe nur an Schornsteine angeschlossen werden dürfen, welcher Eignung das Blechrohr außen an der Fassade natürlich nicht entspricht, grenzt es an ein Wunder oder auch Glück,
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Ofen abgefallen
Hier fiel der wandhängende Kaminofen beim Betrieb ab, so dass die Feuerwehr anrücken musste. Die Brandursachenermittlung ergab, dass Kunststoffdübel verwendet wurden, welche für diese Wandbefestigung unzulässig waren. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger konnte diesen versteckten Mangel bei der Bauabnahme nicht erkennen, es wurde Anzeige ge
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