Zurück zum Start
 
In dieser Onlineausgabe unserer Fachzeitschrift finden Sie sehr viele interessante Artikel aus den vergangenen 10 Jahren.

Artikelarchiv
   

 Startseite

Artikel zum Thema:


 Heiztechnik

 Schornsteine
 Produkte
 Baumängel
 Schornsteinfeger

allgemeines:


 FAQ zum Thema
Schornsteinfeger

 Lehrstellen
 Links
Pressedatenbank

Ausgabe: 62 , Kategorie: Schornsteinfeger

Sicherheitskonferenz in Magdeburg

In den vergangenen Jahren häuften sich Explosionsschäden mit Heizkessel für feste Brennstoffe. Diese war Anlass, auf die Gefahren hinzuweisen, die bei mangelhafter Installation aber auch durch Fehler der Betreiber entstehen können. Thomas Keindorf, Landesinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks und Klaus Göhring, stellvertretender Landesinnungsmeister Sanitär Heizung Klima Sachsen-Anhalt eröffneten die außerordentlich gut besuchte Veranstaltung. Sie betonten, dass nur durch das Fachhandwerk garantiert werden kann, dass bei der Planung und Montage der Feststoffkessel alle sicherheitstechnisch erforderlichen Einrichtungen beachtet werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Installateur und Schornsteinfeger hat sich in der Praxis bewährt.
Der Hauptreferent Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Stief vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V., Kiel, stellte mehrere Fälle aus der Praxis vor, bei denen durch Explosion von Kaminkessel verheerende Schäden entstanden sind.
Mit der fachgerechten Planung und Montage der Feststoffkessel nach DIN EN 12828 bzw. DIN 4751/T2 sowie baurechtliche Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe und der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurden die Fachleute über die neuesten technischen Regeln informiert.
Fälle aus der aktuellen Rechtssprechung sowie aktive Schadensprävention rundeten das hochinteressante Thema ab.
Als Konsens wurden folgende Grundlagen herausgestellt.
1. Der Kessel muss eine Zulassung für Deutschland besitzen. Dieses ist gewöhnlich an einer vierstelligen EN-Nr. zu erkennen, die am Kessel angebracht ist.
2. Besitzt der Kessel keine Regelung, z. B. über eine thermostatisch geregelte Zuluftklappe, oder kann die Beheizung nicht schnell abgeschaltet werden, so ist eine thermische Ablaufsicherung vorgeschrieben. Die Kaltwasserzuleitung für die thermische Ablaufsicherung ist gegen versehentliches Absperren zu sichern.
3. Der Kessel muss passend zum maximal zugelassenen Kesseldruck ein Überdruckventil besitzen. Dieses Überdruckventil muss sich in unmittelbarer Nähe am Kessel befinden.
4. Sollten sich am Kessel in der Vor- bzw. Rücklaufleitung Absperrventile befinden, so sind diese ebenfalls gegen versehentliches Zudrehen zu sichern. Es sind Ventile mit Sicherheitskappen zu verwenden. 


 
 

Pressedatenbank:
Sicherheitskonferenz in Magdeburg