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    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 95 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 95 - 1/2015 )

ÜBA

HK || Am 16. Januar 2015 wurden der Obermeister der Kachelofen- und Luftheizungsbauerinnung Mecklenburg-Vorpommern Jens Cordes und deren Mitglieder von Obermeister Ingo Ziola und dem Technischen Landesinnungswart in der Geschäftsstelle der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern Klein Schwaß begrüßt. Die Veranstaltung diente dem Erfahrungsaustausch hinsichtlich der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung.
Die zweite Stufe ab 1. Januar 2015 verschärft die Emissionsanforderungen. Um die darin festgeschriebenen Ziele zu erreichen, bedarf es Neuentwicklungen und erheblicher technischer Verbesserungen der Ofen- und Kesselhersteller. Die Novelle legt für Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Mindestwirkungsgrade analog zu den Emissionsanforderungen für Staub und Kohlenmonoxid fest. Diese variieren zwischen 70 Prozent für Herde und Raumheizer mit Füllfeuerung, über 80 Prozent für Kachelofeneinsätze bis hin zu 90 Prozent Mindestwirkungsgrad für Pelletöfen mit Wassertasche.
Die Überwachung von Feuerungsanlagen ändert sich mit der BImSchV-Novelle deutlich: Bislang brauchten nur Anlagen ab einer Leistung von 15 Kilowatt regelmäßig überwacht werden. Nun sinkt diese Grenze auf vier Kilowatt. Dadurch unterliegen wesentlich mehr Feuerungsanlagen einer regelmäßigen Überwachung. Auch Holzöfen unterliegen diesen Grenzwerten. Eine abschließende vorgeführte Feinstaub- und Kohlenmonoxyd-Messung an einem Kaminofen führte zu Diskussionen und weiteren Erkenntnisse.
Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern, der Kachelofen- und Luftheizungsbauerinnung und der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern wurde beiderseits begrüßt und hervorgehoben.