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    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 94 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 94 - 4/2014 )

HK || Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben das Ausschreibungsverfahren nach dem seit 2008 gültigen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz für die bestellten Bezirksschornsteinfeger abgeschlossen. Am 16. 10. 2014 übergab Landrätin Frau Dr. Barbara Syrbe die Ernennungsurkunden an die Kehrbezirksinhaber für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Somit sind alle Kehrbezirke im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 01. Januar 2015 vergeben. In den Ruhestand wurde unser Kollege Gernot Rose aus Strasburg von der Landrätin und unserem Obermeister verabschiedet. Als neuer Kollege wurde Herr Martin Bahlmann als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren war notwendig geworden, da die Europäische Union die in Deutschland geltende Monopolstellung für Kehrbezirksinhaber für die Dauer ihres Lebens beanstandet hatte, was zu einer umfassenden Reformierung des Schornsteinfegerrechts in Deutschland geführt hat. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit dem 01. 01. 2013 die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte für die Ausschreibung der freigewordenen bzw. freiwerdenden Kehrbezirke sowie für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zuständig. Ihnen obliegt im Rahmen ihres Ermessens die entsprechende Auswahlentscheidung. Ab 2015 wird der Kehrbezirk eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers alle sieben Jahre öffentlich ausgeschrieben bzw. aus sachlichen Gründen kann es zu einer Verkürzung der Siebenjahresfrist kommen.
Einer Verwaltungsvorschrift des Landes Mecklenburg-Vorpommern zufolge hat die jeweils zuständige Behörde freie Bezirke auszuschreiben und die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Das Auswahlverfahren soll dabei die Chancengleichheit zwischen langjährig tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern und gut ausgebildeten Nachwuchskräften gewährleisten. Einerseits soll die Lebensleistung erfahrener und älterer Kollegen/innen angemessen Berücksichtigung finden. Zugleich soll aber auch jungen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfegern der Zugang zu einem Kehrbezirk eröffnet werden.