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    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 89 , Kategorie: Heiztechnik ( ARCHIV Ausgabe 89 - 3/2013 )

Neue Feger braucht das Land

Die Datenbank des HKI Industrieverbands e.V. zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Emissionen häuslicher Feuerstätten für feste Brennstoffe ist nun übersichtlicher und benutzerfreundlicher gestaltet.
Die Feuerstättendatenbank des HKI Industrieverbands e.V. informiert bereits seit fünf Jahren darüber, ob eine häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe gesetzlich vorgeschriebene Emissionsgrenzen einhält. Neben den Anforderungen an die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes – 1. BImschV – bildet sie zudem die Anforderungen der Österreichischen Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen sowie die Anforderungen der Schweizer Luftreinhalteverordnung ab.
Für die Betreiber einer Feuerstätte, Schornsteinfeger, Handwerker und andere Interessierte ist durch die Datenbank leicht festzustellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Der HKI Industrieverband sorgt als neutrale und kompetente Stelle für eine sorgfältige Prüfung und Bewertung der Produktmerkmale einer Feuerstätte. Für alle Hersteller von häuslichen Feuerstätten besteht die Möglichkeit, ihre Produkte in die Datenbank eintragen zu lassen.
„Wir haben einige Änderungen in der Darstellung der Datenbank vorgenommen. Sie ist so für den privaten Kaminofenbesitzer übersichtlicher und leichter verständlich“, erläutert Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbands.
In der Datenbank sind insgesamt über 5.000 Geräte zu finden. Sie wird monatlich von mehr als 20.000 Nutzern besucht.
„Die Klickraten geben uns Recht, dass eine Datenbank dieser Art für die Verbraucher ein gutes und wertvolles Instrument ist.“, ergänzt Kienle.
Es ist möglich über die Feuerstättendatenbank einen Datenblattausdruck erstellen zu lassen. Dieses Datenblatt gibt detailliert Auskunft, welchen Emissionsanforderungen das jeweilige Gerät genügt. Es kann zur Vorlage beim Schornsteinfeger als Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImschV verwendet werden.