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    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 89 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 89 - 3/2013 )

Neue Feger braucht das Land

Ingo Ziola, Landesinnungsmeister Mecklenburg-Vorpommern

Liebe Leser, sehr geehrte Kollegen,
Freunde des Handwerks!
In Mecklenburg-Vorpommern sowie in vielen anderen neuen Bundesländern werden Lüftungsanlagen seit Jahren vom Schornsteinfegerhandwerk überprüft. Die Überprüfung ist unbestritten wichtig und auch durch die Eigentümer und Politik mehrheitlich anerkannt. Nicht umsonst hat der Einigungsvertrag in diesem Punkt weiterhin Gültigkeit behalten.
Leider konnten nicht alle neuen Bundesländer den Einigungsvertrag umsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das federführende Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus die Notwendigkeit der Überprüfung von Lüftungsanlagen erkannt und die RÜGVO (Reinigungs-Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung) über das Jahr 2013 hinaus in Kraft gelassen.
Dieses bedeutet für unsere Schornsteinfegerbetriebe betriebswirtschaftliche Sicherheit und sichert zudem im Land Arbeitsplätze. Der wichtigste Gesichtspunkt ist aber die Betriebs-und Brandsicherheit der Lüftungsanlagen. Diese ist durch die wiederkehrende Tätigkeit der Schornsteinfeger weiterhin gegeben. Sicherheit für den Eigentümer und Sicherheit für den Mieter. Die Überprüfung der Lüftungsanlagen dient der Energieeinsparung und trägt zu einem gesunden Raumklima bei. Dieses alles ist in zahlreichen konstruktiven Gesprächen im Jahr 2012 mit dem Wirtschaftministerium von Seiten der Innung dargelegt worden, sodass auch das Ministerium zu der Ansicht kam, dass diese Arbeiten weiterhin nötig sind und sich zur Weiterführung der RÜGVO entschlossen. Dafür auch an das Wirtschaftministerium unser Dank.
Ein Erfolg sehr guter Teamarbeit des Vorstandes!
Weiterhin sind die Zustimmungen zum Einbau von Feuerstätten an bestehende Hausschornsteine gemäß Einigungsvertrag sowie die Freigabeprüfung zur Aufnahme der Nutzung einer Feuerungsanlage gemäß LBO M-V in der RÜGVO geregelt worden.
Die nächsten Ziele der Innung sind:
– Neuerarbeitung der Vergaberichtlinie in enger Zusammenarbeit mit den Landkreisen, dem Wirtschaftsministerium und dem gewerkschaftlichen Fachverband ZDS. Hierbei geht es darum, dass bevollmächtigte Bezirksschonsteinfeger, welche ihre Arbeit ohne „Fehl und Tadel“ geleistet haben, auch wieder bestellt werden. Es sollte im Interesse aller liegen, dass gesunde und starke Betriebe erhalten werden.
– Wiedereinführung der sogenannten Rohbauabnahme bzw. Bauzustandsbesichtigung bei Schornsteinen. Es ist besser und kundenfreundlicher, wenn die Schornsteine vor der Fertigstellung auf Maße und Ausfertigung geprüft werden können. Dieses erspart Ärger und Kosten. Wir wollen, dass die Landesbauordnung M-V diesbezüglich novelliert wird. Dazu werden wir das Gespräch mit der Politik und Verbänden suchen.
Wie Sie sehen, sind zahlreiche Aufgaben noch zu lösen. Dieses bedarf der Mitarbeit aller im Handwerk tätigen Kollegen. Nur der Zusammenschluss in der Innung ist der Garant für eine gute Arbeit zum Wohle des Handwerks. Alle Schornsteinfegermeister – ob mit oder ohne Kehrbezirk – sollten darüber nachdenken. Die Stärke unseres Handwerks war schon immer die starke Organisation!
Jeder Kollege partizipiert von der Arbeit der Innung, also sollte auch er seinen Beitrag dazu leisten. 