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Redaktion

    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 88 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 88 - 2/2013 )

Fünf Monate nachdem die alte Landes-Kehrordnung in Sachsen-Anhalt außer Kraft getreten ist, wurde nun endlich die neue Verordnung am 29. 05. 2013 veröffentlicht und trat somit am 30. 05. 2013 in Kraft. In dieser Verordnung sind die wiederkehrende Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen und die Gebühren für die Abnahme nach Baurecht durch den Schornsteinfeger geregelt. Die vom Schornsteinfegerhandwerk geforderte und, nach unserer Ansicht, im Einigungsvertrag vorgeschriebene Regelung der Überprüfung von Be- und Entlüftungsanlagen in Wohngebäuden blieb allerdings unberücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass die Brandgefahr in diesen Gebäuden steigen wird.
Die in den Plattenbauten zu DDR-Zeiten errichteten Lüftungsschächte bestehen aus dünnwandigen Materialien, welche keinerlei Feuerwiderstandsdauer haben. Aus diesem Grund wurde bereits bei der Errichtung eine regelmäßige Überprüfung durch das Schornsteinfegerhandwerk vorgeschrieben, um die zusätzliche Brandlast durch Ablagerungen und Stäube in den Schächten zu minimieren. Die Gefahr der Brandübertragung besteht nach wie vor, nur ist die Prüfung nun nicht mehr gesetzlich geregelt. Inwieweit die Anlageneigentümer eine Überprüfung auf freiwilliger Basis werden durchführen lassen, bleibt abzuwarten.
Gerade unter dem Kostendruck auf dem Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt wird die Prüfung wohl eher selten stattfinden. Dabei sprechen viele Argumente für eine regelmäßige Prüfung der Lüftungsanlagen. Neben der Minderung der Brandgefahr sorgt eine funktionierende Lüftungsanlage für ein gesundes Raumklima, beugt Feuchteschäden vor, reduziert die Betriebsgeräusche und die Wärmeverluste und sorgt somit langfristig für eine bessere Vermietbarkeit der Immobilie. Unsere Aufgabe ist es nun, den Wohnungsgesellschaften diese Vorteile zu vermitteln und diese zu überzeugen, die Aufträge in unsere kompetenten Hände zu geben. Denn wir kennen die Objekte und deren Besonderheiten, sind nah und haben jahrzehntelange Erfahrungen mit der Überprüfung und Reinigung der Lüftungsanlagen.