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    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 84 , Kategorie: Heiztechnik ( ARCHIV Ausgabe 84 - 2/2012 )

Saubere Luft - mit und ganz sicher

Inhaltliche Zusammenfassung des Vortrages von Dipl.-Ing. Matthias Ußner zur Hebelstudie des Institutes für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden auf dem Landesverbandstag Sachsen-Anhalt

Ingo Wilsdorf || In einer Studie wurde der derzeitige Iststand im Bereich der Lüftungsanlagen in Deutschland untersucht. Dabei ging es um das Potenzial von Lüftungsinspektionen hinsichtlich der Funktion, Effizienz und Hygiene.
Bisher wird in den meisten Wohnungen der erforderliche Luftwechsel über freie Lüftung sichergestellt (Fensterlüftung etwa 67 %, Schachtlüftung etwa 10 %). Der Anteil der mechanischen Lüftungen liegt bei etwa 20 Prozent (Abluftanlagen etwa 13 %, Zu- und Abluftanlagen kombiniert etwa 7 %). Die vorhandenen Lüftungssysteme sollen in erster Linie nutzerunabhängig Bauschäden vermeiden. Aber die energetischen Anforderungen steigen. Deshalb ist künftig mit einem Rückgang des Anteils der freien Lüftung zu rechnen. Gleichzeitig wird der Anteil der mechanischen Lüftung steigen.
Die Untersuchung zeigte viele Planungs- und Ausführungsmängel neu errichteter Lüftungsanlagen. Diese Mängel führen zu einer eingeschränkten Funktion bzw. führen sogar zum Versagen der Lüftungsanlage(n) (z. B. durch falsch gepolte Lüfter). Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die Landesbauordnungen fordern im Grundsatz Räume mit Fenstern. Wenn in Ausnahmefällen fensterlose Sanitär- oder Küchenräume hergestellt werden, dann müssen sie gelüftet werden. Über die Liste der Technischen Baubestimmungen sind sowohl die brandschutztechnischen als auch die hygienischen Vorgaben gesetzlich fixiert. In der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen sind in der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen die brandschutztechnischen Vorgaben zu finden. In der bauaufsichtlichen Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen werden die wesentlichen hygienischen Vorgaben formuliert. Daneben gibt es weitere ca. 47 Normen und Richtlinien, welche sich mit dem Problem Lüftung auseinandersetzen.
Im Bestand werden am häufigsten verschmutzte oder verschlossene Lüftungsöffnungen oder -leitungen vorgefunden. Auch Geruchsübertragungen aus anderen Wohnungen sind ein häufig angesprochenes Problem. Hier sind es jedoch meistens Undichtigkeiten an anderer Stelle, die Gerüche übertragen (z. B. unzureichend verschlossene Deckendurchführungen von Leitungen). In Verbindung mit einer mangelhaften Zuluftversorgung durch eine sehr dichte Gebäudehülle entstehen hohe Unterdrücke, die dann die Übertragung von Gerüchen an den Undichtigkeiten fördern. Meist infolge vorhandener Unzulänglichkeiten kommt es auch zu Manipulationen durch den Nutzer/Mieter.
Insbesondere bei nicht gereinigten Küchen­abluftanlagen entstehen erhöhte Brandlasten in den Lüftungsleitungen und Fehlfunktionen der verbauten Brandschutzklappen durch Verschmutzung und Verschleiß. Weiterhin führen mangelhafte Befestigungen der Lüftungsleitungen zum Versagen der Brandschutzmaßnahmen im Brandfall. Die vorhandenen Planungs- und Ausführungsmängel werden durch Verschmutzung und Verschleiß weiter verschärft.
Im Vortrag wurde herausgestellt, dass in den Bereichen, in denen es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, die Inspektion und Wartung von Lüftungsanlagen vernachlässigt werden. In Deutschlands Wohnungsbau werden ca. 29 % aller Lüftungsanlagen nicht gereinigt. Wenn man bedenkt, dass in den Ländern, in denen die Tätigkeiten an Lüftungsanlagen in einer Kehrordnung geregelt sind, diese zu 100 % gereinigt werden, ergibt sich für den Rest (alte Bundesländer) ein Wert von etwa 36 % (also mehr als ein Drittel). Im Bereich der Gaststätten, Hotels und Küchenabluftanlagen sieht es noch schlimmer aus. Hier werden nur etwa 45 bis 61 % Prozent der Anlagen professionell gereinigt. Jeder, der sich die im Hotelzimmer üblicherweise vorhandenen Lüftungsanlagen genauer anschaut, kann das bestätigen. Mit steigendem Alter der Lüftungsanlagen ist verstärkt mit Verschleiß bzw. Ausfall einzelner Komponenten zu rechnen. Dem kann nur durch regelmäßige Reinigung und Wartung vorgebeugt werden. Werden die Betreiber solcher Anlagen ihrer Verantwortung nicht gerecht, sind die Konsequenzen ein erhöhtes Brand­risiko, Komforteinbußen für die Nutzer/ Mieter, gesundheitliche Probleme, ein erhöhter Energieverbrauch und sogar Schäden an der Bausubstanz.
Die Fachleute fordern daher, dass die Inspektion und Wartung an Lüftungsanlagen nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern bundesweit durchgeführt wird. Dafür ist nach Ansicht der Experten eine Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte und ihre Etablierung am Markt notwendig. Weiterhin sind einheitliche Vorgaben für die Durchführung (Arbeitsabläufe, Zeitaufwand) notwendig.
All diese Vorgaben werden durch das Schornsteinfegerhandwerk in den fünf neuen Bundesländern für den Bereich Wohn- und Gesellschaftsbauten faktisch erfüllt. Die von der Fachwelt empfohlenen Prüf- und Reinigungsintervalle decken sich im Wesentlichen mit den Vorgaben der KÜO. Auch die Vorgaben bezüglich der durchzuführenden Arbeiten entsprechen in etwa den Empfehlungen. Die Kosten liegen nach der KÜO sogar noch weit unterhalb der Einschätzungen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Anzahl der Lüftungsanlagen zunehmen wird. Ein sicherer, gesunder, energiesparender und komfortabler Betrieb ist nur mit regelmäßiger Wartung und Instandhaltung möglich.
Das Schornsteinfegerhandwerk in den neuen Bundesländern nimmt auf Grund der seit langer Zeit existierenden gesetzlichen Vorgaben und der langjährigen Erfahrungen im Bereich der Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen eine verantwortungsvolle Stellung ein.
In den alten Bundesländern muss erst das Bewusstsein für eine Wartung und Instandhaltung von Lüftungsanlagen geweckt und ein Geschäftsfeld geschaffen werden. Entsprechende Fachkräfte müssen ausgebildet werden. Andere Länder, z. B. in Skandinavien, sind uns hier weit voraus.