AKTUELL LEHRGÄNGE TERMINE KOSTEN HOME AZUBIS WIR ÜBER UNS MEDIEN KONTAKT

 

AKTUELL

SCHULUNGS- ANGEBOTE

TERMINE+ BUCHUNG

LEHRGANGS- KOSTEN

HOME

AZUBIS

ÜBER UNS

MEDIEN

KONTAKT




     

Wir über uns
Vorstand
Mitglieder
Medien
Bildergalerie
Kontakt
Impressum
Datenschutz
AGB


Fachzeitung
DER SCHORNSTEIN


alle Ausgaben

Mängelfotos

Impressum
der Fachzeitung

DATENSCHUTZ


SITEMAP

home
Aktuelles
Jahresschulungen
Schulungsangebote
Termine + Buchung
Termine - Kalenderansicht
Lehrgangskosten
Azubis
Wir über uns
Stellenangebote
Bildergalerie
Vorstand
Mitglieder
Medien
Kontakt
Impressum
DATENSCHUTZ
AGB


Qualitäts-management


Internatsordnung






Redaktion

    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 79 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 79 - 1/2011 )

Handwerk braucht Nachwuchs

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 04. 02. 2011, 8 ME 239/10
Sachverhalt
Die Antragsteller, die Eigentümer eines Wohngebäudes mit einem Kamin­ofen und einem Gas-Umlaufwasserheizer sind, haben einen Feuerstättenbescheid vom Antragsgegner, dem Bezirksschornsteinfegermeister, am 21. 06. 2010 erhalten. Gegen den Feuerstättenbescheid haben die Antragsteller beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ersucht. Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Lüneburg stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Feuerstättenbescheid festgestellt. Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass ein Feuerstättenbescheid zwar derzeit erlassen werden kann, aber rechtliche Wirkungen sich hieraus erst ab dem 01. 01. 2013 ergeben.
Entscheidung
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragsgegners hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg geändert und den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Die Eigentümer müssen die Anordnungen im Feuerstättenbescheid befolgen.