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Redaktion

    FACHZEITSCHRIFT DER SCHORNSTEIN

Pressedatenbank(Sie befinden sich im Archiv unserer Zeitschrift)

Ausgabe: 60 , Kategorie: Schornsteinfeger ( ARCHIV Ausgabe 60 - 2/2006 )

Co Tod durch Kohlenmonoxid

Die Diskussion um die Zukunft des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland bewegte in den letzten Jahren immer wieder die Medien. Bürokratieabbau und Deregulierung gelten nach wie vor als Ziel derer, die die bestehende Einteilung in feste Kehrbezirke und vorgegebene Ansprechpartner aufheben wollen. Interessant ist hier ein Blick über die Grenzen. Wie ist die Tätigkeit des Schornsteinfeger in anderen Ländern organisiert? Welche Vor- und Nachteile verbinden sich mit den verschiedenen Systemen? Insbesondere die Frage nach der Sicherheit für die Menschen ist dabei relevant.
In Luxemburg z. B. werden Wartungsverträge zwischen Kunden und Schornsteinfeger abgeschlossen, damit im Schadenfall Reklamations- oder Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können. Eine einfache Reinigung eines Schornsteins kostet dort rund 71 Euro, in Deutschland hingegen – je nach Feuerstätte – zwischen 14,11 und 28,58 Euro. Abnahmen von Heizungen und Abgaswegen führt ein technischer Dienst der Handwerkskammern zum Preis von ca. 45 Euro aus, fällig alle zwei Jahre. Luxemburg orientierte sich am hohen deutschen Standard und übernahm eine ganze Reihe von Normen und Verordnungen. Seit diese Entwicklung im Jahr 1995 eingeleitet wurde, ist die Zahl der CO-Toten spürbar gesunken.
In Polen wurden 1989 die bis dahin geltenden Regeln aufgehoben, nach denen Schornsteinfeger mit dem Meisterdiplom eine Lizenz für einen Kehrbezirk erhielten.
Die Tätigkeiten unterlagen nun den Bedingungen des freien Marktes, eine Kontrolle über den Vollzug der Kehr- und Überprüfungsarbeiten fand nicht statt. Als Folge stiegen die Schadensbrände sprunghaft an, jährlich waren bis zu 1.000 CO-Vergiftungen – überwiegend mit Todesfolge – festzustellen. 1994 machte die polnische Regierung den Schritt rückgängig, dem Schornsteinfegerhandwerk wurde wieder die alleinige Ausführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten übertragen.
In einigen Kantonen der Schweiz hob man 1996 das Kaminfegermonopol auf. Abstriche am Kontrollsystem und Übergabe zusätzlicher Vollzugsaufgaben an die Gemeinden waren die Folge. Im Kanton Zürich zeichnet sich nun bereits eine Erhöhung der Stundensätze ab. Aussagen zum Sicherheitsniveau nach der Reform liegen noch nicht vor. Andere Kantone haben die Argumente – freie Wahl des Schornsteinfegers, mehr Unternehmertum, mehr Eigenverantwortung der Eigentümer – in der Weise gewichtet, dass das Monopol mit leichten Veränderungen erhalten blieb. Für die Kunden sei die bestehende Regelung „die günstigste, sicherste und administrativ einfachste Lösung“, so der Regierungsrat des Kantons Bern.
Diese Aussage fasst zusammen, welche Faktoren für den Kunden letzten Endes wesentlich sind: kostengünstige Arbeit ohne weiteren Verwaltungsaufwand für höchstmögliche Sicherheit. Dieses Ziel, das bei den europäischen Nachbarn ebenso angestrebt wird wie in Deutschland, darf bei Reformbemühungen keinesfalls aus dem Blickfeld geraten.